AVM Car Performance GmbH · Ibbenbüren · Software · Prüfstand · Diagnose · Reinigung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für Werkstatt-, Diagnose-, Prüfstands- und Softwareleistungen.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Aufträge an die AVM Car Performance GmbH. Individuelle Vereinbarungen im konkreten Auftrag gehen vor.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Diagnose, Wartung, Reparatur, Leistungsprüfung, Steuergeräteprogrammierung, Softwareoptimierung, Reinigungsarbeiten und damit zusammenhängende Fahrzeugdienstleistungen der AVM Car Performance GmbH.

2. Angebot und Vertragsschluss

Vorabinformationen zu Preis, Leistung oder technischer Möglichkeit sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Auftragsbestätigung oder die einvernehmliche Übergabe des Fahrzeugs zur konkret beauftragten Leistung zustande. Notwendige Erweiterungen des Auftrags werden vor wesentlichen Mehrkosten abgestimmt.

3. Angaben des Auftraggebers

Der Auftraggeber informiert AVM über bekannte Mängel, Warnmeldungen, Fremdsoftware, Umbauten, Vorschäden und sonstige Umstände, die für Diagnose oder Bearbeitung relevant sind. Verschwiegenes Fremdtuning oder nicht erkennbare Vorschäden können zusätzlichen Diagnose- oder Wiederherstellungsaufwand verursachen.

4. Diagnoseleistungen

Diagnose und Fehlersuche sind eigenständige, vergütungspflichtige Leistungen. Ein Fehlercode benennt nicht zwingend das defekte Bauteil. Je nach Fehlerbild können Messwertprüfung, elektrische Prüfung, Probefahrt, Prüfstandslauf oder Demontage erforderlich sein. Eine Diagnose kann auch dann berechnet werden, wenn anschließend keine Reparatur beauftragt wird.

5. Software- und Steuergerätearbeiten

Je nach Fahrzeug und Steuergerät können OBD-, Bench- oder Boot-Verfahren verwendet werden. AVM dokumentiert den vorhandenen Datenstand soweit technisch möglich. Eine bestimmte Mehrleistung, ein bestimmtes Drehmoment oder eine Verbrauchsänderung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart wurde.

6. Fremdsoftware und Vorschäden

Bereits vorhandene Fremdsoftware kann eine Rückführung auf einen geeigneten Originalstand oder zusätzliche Prüfung erfordern. Für Mängel, die bereits vor Auftragsbeginn bestanden oder durch frühere Bearbeitungen Dritter verursacht wurden, gelten die gesetzlichen Regelungen; sie werden nicht allein dadurch zu einem von AVM zu vertretenden Mangel, dass sie während oder nach der Bearbeitung sichtbar werden.

7. Prüfstand

Prüfstandsläufe erfolgen zur Messung, Abstimmung oder Diagnose. Das Fahrzeug muss hierfür technisch geeignet sein. Bei erkennbaren Sicherheitsrisiken, ungeeigneten Reifen, Undichtigkeiten, Übertemperatur oder sonstigen Gefahren kann AVM die Messung abbrechen oder ablehnen.

8. DPF-, AGR- und SCR-Arbeiten

Bei Fahrzeugen für den öffentlichen Straßenverkehr steht die Diagnose, Reinigung, Reparatur und Wiederherstellung der gesetzeskonformen Funktion im Vordergrund. Eine Reinigung kann keinen mechanisch beschädigten Filter, defekten Sensor, schadhaften Katalysator oder eine nicht behobene Motorursache ersetzen.

9. Fahrzeugänderungen und Zulassung

Leistungs-, Geräusch- oder sonstige zulassungsrelevante Änderungen können Genehmigungs-, Abnahme- oder Eintragungspflichten auslösen. Der konkrete Auftrag legt fest, welche Leistungen AVM übernimmt. Zwingende gesetzliche Pflichten und Verbraucherrechte bleiben unberührt.

10. Preise und Fälligkeit

Es gelten die im Auftrag oder Angebot vereinbarten Preise. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Leistungserbringung beziehungsweise bei Fahrzeugabholung fällig.

11. Abholung und Verwahrung

Nach Fertigstellungsmitteilung ist das Fahrzeug innerhalb der vereinbarten oder angemessenen Frist abzuholen. Zusätzliche Verwahrkosten werden nur berechnet, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und der Auftraggeber zuvor entsprechend informiert wurde.

12. Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. AVM ist Gelegenheit zur Prüfung und – soweit gesetzlich vorgesehen – zur Nacherfüllung zu geben. Normaler Verschleiß, nicht vom Auftrag erfasste Vorschäden und nachträgliche Eingriffe Dritter sind getrennt vom beauftragten Leistungsumfang zu bewerten.

13. Haftung

AVM haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht, bleiben unberührt.

14. Verbraucherstreitbeilegung

AVM ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der AVM Car Performance GmbH als Gerichtsstand vereinbart werden.

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