1. Unverbindliche Anfrage
Telefon, WhatsApp, E-Mail, Konfigurator und Terminformular dienen zunächst dazu, Fahrzeugdaten, Fehlerbild und gewünschten Leistungsumfang zu erfassen. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme eines Auftrags und kein Leistungsversprechen.
2. Technische Vorprüfung
AVM prüft, ob Fahrzeug, ECU/TCU, Softwarestand und gewünschte Arbeit unterstützt werden. Bei Diagnosefällen kann eine belastbare Aussage erst nach Untersuchung des Fahrzeugs möglich sein. Orientierungswerte aus Datenbanken sind keine garantierten Endwerte.
3. Angebot und Beauftragung
Leistungsumfang, Preis, Termin und gegebenenfalls erforderliche Zusatzarbeiten werden individuell vereinbart. Ein Vertrag kommt zustande, wenn AVM den Auftrag ausdrücklich annimmt oder nach eindeutiger Absprache mit der Leistung beginnt. Für Verbraucher gelten zusätzlich die gesetzlichen Informations- und Widerrufsrechte, soweit sie im konkreten Fall anwendbar sind.
4. Änderungen im Arbeitsverlauf
Zeigt die Diagnose zusätzliche Defekte oder einen anderen notwendigen Arbeitsweg, wird der Kunde vor kostenpflichtigen Mehrarbeiten informiert. Ohne Freigabe wird der vereinbarte Umfang nicht eigenmächtig erweitert, ausgenommen zwingende Sicherungsmaßnahmen.
5. Abholung und Dokumentation
Bei Übergabe werden die ausgeführten Arbeiten und Hinweise erläutert. Leistungs-, emissions- oder geräuschrelevante Änderungen können genehmigungs-, abnahme- oder eintragungspflichtig sein. Die allgemeinen Vertragsbedingungen und gesetzlichen Rechte bleiben maßgeblich.
